Eine der Maβnahmen des Finanzministeriums ist das im Juli dieses Jahres eingeführte System namens „Hechauka“. Es besteht in einem Informatiksystem, zu dem die notwendige Software vom Finanzministerium ausgegeben wird.
Das schneidige Unterstaatssekretariat für Steuereintreibung versuchte im Juli, das System rückwirkend ab Jahresbeginn einzuführen. Da eine rückwirkende Inkraftsetzung staatlicher Maβnahmen verfassungswidrig wäre, zwangen die Proteste der betroffenen Unternehmen den Fiskus zu einem Rückzieher, so dass der Beginn schlieβlich auf Oktober dieses Jahres gelegt wurde. Das System verpflichtet bestimmte Groβunternehmen, bestimmte Daten über Lieferanten und Kunden unverzüglich an das Finanzministerium zu melden. Betroffen sind Unternehmen, die Mehrwertsteuer einbehalten und an das Finanzministerium abführen, dann alle Exporteure, die Importeure, die mit den Sonderregelungen der Tourismusimporte arbeiten sowie die Kreditkarten-Unternehmen, zu denen auch die Banken gerechnet werden.
Vertreter der Geschäftsbanken hatten sofort beim Finanzministerium protestiert, da nach ihrer Ansicht das Bankgeheimnis durch die neuen Bestimmungen verletzt werde, was nur mit einem gerichtlichen Beschluss zulässig sei. Verhandlungen sind im Gange, doch nach jetzigem Stand müssen die Banken Angaben über vergebene Kredite und gezahlte Raten und Zinsen dem Fiskus mitteilen.
– Externe Wirtschaftsprüfung –
Eine weitere Neuigkeit, mit der der Fiskus in diesem Jahr aufwartet, ist die Verpflichtung von Groβunternehmen, sich jedes Jahr einer externen Wirtschaftsprüfung zu unterziehen. Betroffen sind die Unternehmen, die pro Jahr mehr als 6 Mrd. Guaraníes (1.250.000 US$) Umsatz erzielen.
Das Finanzministerium hat die Erstellung eines Registers der zugelassenen Wirtschaftsprüfungsfirmen angekündigt, aus dem der Steuerzahler sich eine Firma aussuchen kann. Die Kosten einer derartigen externen Untersuchung werden auf jährlich 10.000 US$ geschätzt. Die Prüfer hätten nach jetziger Lage die Verpflichtung, das Finanzministerium über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Die Maβnahme soll ab Januar 2008 in Kraft gesetzt werden, so dass die Prüfungen erstmalig das Jahresergebnis 2008 betreffen würden. Über die vom Unterstaatssekretariat für Steuereintreibung ausgearbeiteten Durchführungsbestimmungen ist derzeit ein Streit zwischen Arbeitgeberverbänden, Steuerprüfer-Vereinigungen und dem Fiskus entbrannt.