Die paraguayische Nationale Genossenschaftszentrale (CENCOPAN) hat dem paraguayischen Genossenschaftsinstitut (INCOOP) am 21. August eine Vorschrift übergeben mit der Maβgabe, dass das INCOOP nach Prüfung diese Vorschrift an alle Genossenschaften in Paraguay weitergebe. Das Dokument enthält verschärfte Bestimmungen, um Fälle von Geldwäsche bei Genossenschaftsmitgliedern aufzudecken.
Nach den neuen Bestimmungen werden die Genossenschaften verpflichtet, jedes Mitglied in ein besonderes Register aufzunehmen, wenn dieses Mitglied an einem Tag Operationen in einer Gesamthöhe von mehr als 1.000 US$ durchführt.
Falls ein Genossenschaftsmitglied in einem Monat Operationen im Gesamtwert von mehr als 10.000 US$ durchführt, sind die in diesen Operationen enthaltenen Auslandsüberweisungen ebenfalls im Register zu vermerken.
Weiterhin sind die Genossenschaften verpflichtet, Operationen zu registrieren, die als „deutlich ungewöhnlich“ angesehen werden. Dazu gehört beispielsweise:
• dass ein Mitglied bei seiner Genossenschaft einen Kredit beantragt und als Deckung ein Festgeldzertifikat anbietet.
• Dass ein Mitglied häufig in den abgeteilten Raum mit den Sicherheits-Schlieβfächern geht und dann Bargeldbeträge auf sein Konto einzahlt, die knapp unter den genannten Limits von 1.000 US$ oder 10.000 US$ liegen.
• Dass ein Mitglied Reiseschecks mit groβen Summen Bargeldes einkauft.
Die besonderen Register dieser verdächtigen Genossenschaftsmitglieder sollen der Anti-Geldwäsche-Behörde SEPRELAD zugänglich gemacht werden.