Neu-Halbstadt - Landesweit wird über das Hin und Her bei Anwendung der neuen steuerlichen Bestimmungen geklagt. „Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln!“ stöhnen Betroffene im ganzen Land, wenn sie Kosten und Zeitverlust wegen unklarer Bestimmungen zu erleiden haben. Auch bei den Landwirten im Zentralchaco sieht es nicht anders aus. Ein Beispiel ist die Einführung der neuen landwirtschaftlichen Steuer IMAGRO.
Als die IMAGRO frisch eingeführt wurde, mussten sich in Neuland, wo man stets versucht hat, die gesetzlichen Bestimmungen treu zu befolgen, alle Landwirte einschreiben, die mehr als 50 Stück Vieh, aber weniger als 100 ha Land besaβen. Das Gesetz der steuerlichen Anpassung nennt die Mindestbodenfläche von 100 ha im Chaco (in der Ostregion sind es 20 ha), unterhalb derer keine Steuerpflicht besteht. So ergab sich in Neuland eine lange Namensliste von Steuerbürgern, die unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenze von 100 ha lagen, aber doch mehr als 50 Stück Vieh besaβen, was ja bei entsprechender Vorratshaltung des Viehfutters durchaus möglich ist. Diese Siedler hatten einen gewissen Aufwand, der sich in Folge der Einschreibung als Steuerbürger ergab.
Der Aufwand dieser Siedler erhöhte sich noch, weil sie bald erstmalig eine Abgabe an das Finanzministerium zu zahlen hatten.
Die Genossenschaften des Zentralchaco hatten begründete Einwände gegen diese Art der Auslegung der steuerlichen Bestimmungen und erreichten über die nationale Genossenschaftsvereinigung FECOPROD, dass das Finanzministerium anerkannte, dass nur diejenigen Landwirte steuerpflichtig sind, die – unabhängig von der Stückzahl des Rindviehs – mehr als 100 ha Landbesitz haben.
Nach Erhalt dieser Mitteilung klemmte es irgendwo in den Informationskanälen, so dass die Siedler nicht benachrichtigt wurden. Da der Mittler zwischen Siedler und Finanzministerium die Kolonieverwaltung ist, werden diese Siedler, die inzwischen ihre IMAGRO-Steuer bezahlten, diesen Betrag wenigstens (auf Antrag) zurückerhalten. Bei direktem Kontakt mit dem Finanzministerium hätten sie diesen Betrag wahrscheinlich abschreiben können. Allerdings müssen die Siedler selbst entscheiden, ob sie aus der IMAGRO-Liste ausscheiden wollen, um ihre Zahlung zurückzuerhalten. Denn wenn so ein Siedler etwas später, eventuell nach Erwerb einiger weiterer Landflächen, wieder eintreten muss, ergeben sich für ihn erneute Einschreibkosten.