Seit dem 9. August gilt die Verordnung Nr. 9 des Unterstaatssekretariats für Steuereinzug. Diese Verordnung verpflichtet einige vom Unterstaatssekretariat für Steuereintreibung ernannte natürliche oder juristische Personen, als „Informationsagenten“ periodisch alle Daten über Ein- und Verkäufe mit Nennung der einzelnen Geschäftspartner einzureichen. Zu den verpflichteten Firmen gehören auch die paraguayischen Kreditkarten-Unternehmen.
Damit erlangt das Finanzministerium einen Überblick über die Umsätze, die von Kreditkartenbesitzern mit Hilfe ihrer Karten durchgeführt werden. Der Kreditkartenkunde könnte sich gegen diese Beschnüffelung nur noch wehren, indem er seine Einkäufe künftig mit Bargeld ausführt. Im Finanzministerium wird betont, dass man von den Kreditkartenunternehmen augenblicklich nur die Gesamtumsätze anfordere, man habe allerdings das Recht, auch die Umsätze einzelner Personen anzufordern, wenn es Hinweise auf Steuerhinterziehung gebe. Gefährdet sind einzelne Personen vor allem, wenn sie bereits die persönliche Einkommensteuer abführen müssten, die sich in voller Geltung befindet, obwohl es im Parlament noch Versuche gibt, diese Steuer für zwei Jahre aufzuschieben.
In Paraguay arbeiten zurzeit die Kreditkartenunternehmen Procard, Bancard, Cabal, Bepsa und Carta Clave. Sie verwalten insgesamt, bei einer Gesamtbevölkerung von 6 Mio. Menschen, 1.091.650 Karten, ungefähr die Hälfte davon Kreditkarten, die andere Hälfte Kunden- oder Debitkarten. Nach unbestätigten Angaben benutzen ungefähr 40% der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung derartige Karten. Zwar beschweren sich viele Benutzer über hohe Gebühren und mutmaβlich unklare Zinsabrechnungen, bleiben jedoch der Karte treu, um in einer Zeit zunehmender Unsicherheit nicht mit Bargeld aus dem Haus gehen zu müssen.
Der jährliche Gesamtumsatz im Land, der mit diesen Karten erreicht wird, wird mit ungefähr 3 Billionen Guaraníes (435 Mio. Euro) angegeben.
Die Kreditkartenunternehmen haben im vergangenen Jahr insgesamt 32,6 Mrd. Guaraníes (4,7 Mio. Euro) an Steuern abgeführt, das meiste davon einbehaltene Einkommen- und Mehrwertsteuer.