Nach einem mehr als dreijährigen Verfahren erhält Brasilien in einer Affäre um korrupte Steuerfunktionäre Rechtshilfe aus der Schweiz. Das Bundesgericht wies Rekurse der Beschuldigten gegen die Aushändigung von Bankunterlagen ab. Auf Genfer Bankkonten sind seit 2002 48 Millionen Franken gesperrt.
Die Beschuldigten im brasilianischen Verfahren sind inzwischen in erster Instanz zu Haftstrafen von bis zu 17 1/2 Jahren verurteilt worden. Es handelt sich um Chefbeamte, Inspektoren und Revisoren der Steuerbehörde des brasilianischen Bundesstaats Rio de Janeiro. Sie sollen Firmen gegen das Zahlen von Schmiergeldern steuerliche Vorteile verschafft und Bußen erlassen haben. Die Affäre sorgte in Brasilien für großes Aufsehen.
Die brasilianische Justiz war durch Informationen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA) auf den Fall aufmerksam geworden. Diese hatte im Jahre 2002 gegen mehrere brasilianische Staatsangehörige ein Verfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei eröffnet und Konten bei einer Bank in Genf mit rund 48 Millionen Franken sperren lassen. Delegationen der BA reisten in dieser Angelegenheit zwei Mal nach Brasilien.
Brasilien ersuchte die Schweiz ihrerseits im Februar 2003 um Rechtshilfe. Das Bundesgericht pfiff die Bundesanwaltschaft im Juli 2003 jedoch zurück und untersagte ihr die geplante Herausgabe der Kontounterlagen. Denn das brasilianische Rechtshilfegesuch war unvollständig und verwies lediglich auf die Existenz eines Strafverfahrens in dieser Angelegenheit.
Im zweiten Anlauf und nach mehreren ergänzenden Informationen erhält Brasilien die gewünschten Bankdokumente nun aber doch. Es geht um acht Beschuldigte, die Ende Oktober 2003 von einem Strafgericht in Rio in erster Instanz zu Gefängnisstrafen von 14 bis 17 1/2 Jahren verurteilt worden sind. In drei nun veröffentlichten Urteilen wies das Bundesgericht die Beschwerden gegen den Rechtshilfevollzug in allen Fällen ab. Dabei spielte auch der Umstand keine Rolle, dass die Bundesanwaltschaft bei der unaufgeforderten Übergabe von Beweismitteln seinerzeit möglicherweise zu weit gegangen ist.
Den Bundesgerichtsurteilen ist weiter zu entnehmen, dass die Zuständigkeit für den Rechtshilfevollzug im Laufe des mehrjährigen Verfahrens von der Bundesanwaltschaft zum Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt gewechselt hat. Bei diesem ist auch das Geldwäschereiverfahren nach wie vor im Gang.
Nach Auskunft von Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz, werden die Bankunterlagen demnächst den brasilianischen Behörden übergeben. Die brasilianische Justiz dürfte die Akten damit noch rechtzeitig für das Appellationsverfahren erhalten, das laut den Lausanner Urteilen noch hängig ist.