Der Senator auf Lebenszeit und ehemalige Staatspräsident Juan Carlos Wasmosy hat in der zweiten Märzwoche eine Gesetzesvorlage im Senat eingebracht, wonach erstmals in Paraguay eine Hagel- und Katastrophenversicherung eingeführt werden soll.
Es wurde bekannt, dass der Text nicht von Wasmosy, sondern von zwei Spezialisten der paraguayischen Zentralbank ausgearbeitet wurde. Die Zentralbank tritt offiziell jedoch bei diesem Projekt nicht in Erscheinung, wohl aber das Landwirtschaftsministerium, das durch vorbereitende Gespräche unter den Parlamentariern einen Konsens herbeizuführen versuchte.
Bisher waren derartige Projekte immer schon im Vorfeld gescheitert, weil die Kosten für eine derartige Versicherung unweigerlich dem Landwirt, besonders dem Kleinbauern, aufgelastet werden. Der muss schließlich die Versicherungsprämie bezahlen, ist dazu jedoch nach Meinung einiger Experten kaum in der Lage.
Nach Meinung der Spezialisten der Zentralbank ist die Landwirtschaft am meisten durch Naturkatastrophen betroffen. Nur durch eine Versicherung könne man die hohen Subventionslasten, die der Staat bis jetzt zu ertragen hat, reduzieren. Außerdem trage man durch eine derartige Versicherung dazu bei, die Landflucht der Bevölkerung des Inlands zu verhindern.
Die Planer wissen allerdings sehr genau, dass es keine gesetzliche Handhabe geben kann, jemanden zum Abschluss einer Versicherung zu zwingen. Ohne Zwang wird es jedoch auch nicht möglich sein, die Kleinbauern zum Abschluss zu bewegen. Deshalb heißt es in der Gesetzesvorlage, dass jeder Bauer, der einen Bankkredit haben will, seine Versicherungspolice vorlegen muss, sonst läuft nichts. Ebenso soll der Bauer gezwungen werden, eine Lebensversicherung abzuschließen, um im Fall von Tod oder Arbeitsunfähigkeit die Rückzahlung erhaltener Kredite zu garantieren. Weiterhin soll durch Beiträge in Höhe von 1% der von den Versicherungsunternehmen fakturierten Prämien ein Fonds geschaffen werden, um bei schweren Verlusten bei den Versicherungsunternehmen einzuspringen. Dieser Fonds soll gemeinsam durch das Finanz- und das Landwirtschaftsministerium verwaltet werden.