Asunción – 11.09.2006 – Gerichtsgebäude
Es ist 10:30, der zuständige Richter Meneleo Insfran Riveros eröffnet die Anhörung zum Fall Jürgen Hass. In der Vorverhandlung sollte geklärt werden, ob die Beweislast der paraguayischen Staatsanwaltschaft ausreicht, ein Gerichtsverfahren zu eröffnen. Der Vorwurf und Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft lautet auf Verletzung des paraguayischen Adoptionsgesetzes und falscheidlicher Aussage.
Die paraguayische Gesetzgebung gibt nur zwei Möglichkeiten zur Erlangung der Vaterschaft her:
1. nur der leibliche Vater des Kindes darf die Vaterschaft erklären;
2. die Zuerkennung der Vaterschaft wird auf Grund internationaler Adoptionsregeln vorgenommen.
Herrn Hass wird vorgeworfen, dass er gegenüber den Urkundenbeamten falsche eidesstattliche Angaben gemacht habe, in denen er sich jeweils als der leibliche Vater der Kinder ausgab.
Rückblick: Der Rheinländer Jürgen Hass aus Rees am Niederrhein reist im Mai 2005 in die Republik Paraguay ein. Sein Ziel, 1.000 paraguayische Kinder als Vater anzuerkennen. Diese Möglichkeit räumt ihm nach seiner Auffassung eine Lücke im Kindschaftsrechts-Reformgesetz von 1998 ein. Getrieben von der Vorstellung, den Deutschen Staat schädigen zu wollen, beginnt Jürgen Hass mittels notarieller Anerkennung, paraguayische Kinder anzuerkennen und die ersten Frauen finanziell zu unterstützen. Jürgen Hass selbst benennt sein Vorgehen als eine Art direkter Entwicklungshilfe!
Da die notariellen Beurkundungskosten auf Dauer seine finanziellen Möglichkeiten bei weitem überschreiten würden, fordert er kurz entschlossen die Deutsche Botschaft in Asunción auf, die notwendigen Beurkundungen vorzunehmen und die Kosten der Beurkundung ihm zu kreditieren. Die konsularische Vertretung in Asunción hatte bereits Kenntnis von dem Vorhaben des Herrn Hass und lehnte auf Grund ihrer rechtlichen Möglichkeiten derartige Massenbeurkundungen ab.
Daraufhin bedrohte Herr Hass verbal und schriftlich die Deutsche Botschaft in den darauf folgenden Monaten und verfolgte über einen längeren Zeitraum konsularische Botschaftsmitarbeiter nach Dienstschluss. Entsprechend den Dienstvorschriften meldete die Deutsche Botschaft den Sachverhalt dem Auswärtigen Amt, welches sich hilfesuchend an die zuständigen paraguayischen Behörden wandte.
Herr Hass wurde von den paraguayischen Behörden unter Beobachtung gestellt, wobei sich bei den Ermittlungen Verdachtsmomente anderweitiger Straftaten ergaben. So durchsuchten Kriminalbeamte sein Hotelzimmer und wurden fündig. Gemäß Auskunft des leitenden Kriminalbeamten wurde Jürgen Hass auf Grund des verbotenen Handels mit paraguayischen Führerscheinen vorläufig festgenommen, als er nach gerade zwei beurkundeten Vaterschaften ins Hotel zurückkam.
Es war ein kurzer Aufenthalt im Untersuchungsgefängnis, der zuständige Untersuchungsrichter stellte Herrn Jürgen Hass bis Klärung der Rechtslage unter Hausarrest. Herr Hass nutzte die Gelegenheit und flüchtete! Während seiner Flucht vor der paraguayischen Justiz erkannte er weiterhin paraguayische Vaterschaften an, bis er von Kriminalbeamten gestellt wurde.
In der stattgefundenen Vorverhandlung war zunächst seitens des Gerichts zu klären, ob die Beweislage ausreicht, ein Gerichtsverfahren gegen Jürgen Hass zu eröffnen.
Vorverhandlung: Die Verteidigung wurde geführt von Rechtsanwalt Diosnel Dario Alarcon Escalada, welcher seine Strategie in der Verteidigung von Jürgen Hass auf einem juristischen Formfehler aufzubauen versuchte. Diese Bestrebungen konnten umgehend von der Staatsanwältin Teresa Martínez entkräftet werden, wobei der Beklagte Jürgen Hass der Staatsanwaltschaft die notwendigen Argumente selbst lieferte.
Jürgen Hass, welcher nach eigenen Angaben die Vaterschaft von 350 bedürftigen Kindern anerkannt haben will, versuchte in seiner Argumentation die Opferrolle einzunehmen. Verfolgt von den deutschen und paraguayischen Behörden, nach eigenen Aussagen falsch und schlecht von zahlreichen Rechtanwälten und Notaren beraten, sehe er sich unschuldig in den Mühlen der Justiz. So führte er zu seiner Verteidigung bei Gericht an, er habe gravierende Fehlinformationen von fachkundigen Beratern erhalten und beanspruchte daraus folgend für sich den Aspekt des Verbotsirrtums. Entsprechende Nachweise, Namen oder anderweitige Dokumentationen, welche seine Argumentation untermauerten, konnte er dem Gericht nicht vorlegen.
Sich der Situation bewusst, dass die Strategie der Verteidigung nicht zu halten war und einige Passagen des Dialoges zwischen seinem Anwalt und dem Richter ihm unverständlich waren, forderte Jürgen Hass einen Dolmetscher. Ein Aspekt, der im Vorfeld vom Beklagten bei Gericht zu beantragen war. Das Gericht sah sich nicht genötigt, der Forderung nachzukommen, zumal einer seiner Anwälte eingeschränkt deutsch sprach. Jedoch ließen es die Umstände zu, dass der Redaktionsleiter der Aktuellen Rundschau, Rudolf B. Behrens, welcher auch als staatlich vereidigter und bei Gericht zugelassener Übersetzer tätig ist, zugegen war.
Richter Meneleo Insfran Riveros entschied ausnahmsweise zu Gunsten des Beklagten Hass und ließ nach einigen Formalitäten Herrn Rudolf B. Behrens als Dolmetscher bei dieser Vorverhandlung zu. Bevor Herr Jürgen Hass noch einmal vom Gericht gehört werden konnte, erfolgte die Anhörung einer nebenbeklagten Mutter, dessen Kind Jürgen Hass anerkannt hatte. Das Gericht zeigte gegenüber der Mutter auf Grund der Zwangslage, in der sie sich befand, Milde und sprach sie unter Auflagen zu Gunsten des Kindes frei. Das Urteil wurde rechtskräftig beschieden. Somit nimmt dieser Freispruch unter Auflage einen Präzedenzfallcharakter für alle anderen Mütter ein. Was wiederum den Müttern der Kinder die Möglichkeit gibt, als Nebenklägerinnen der Anklage gegen Herrn Hass wegen Betrug und arglistiger Täuschung vorzugehen.
Nach dem milden Urteil für die Mutter seines anerkannten Kindes forderte Jürgen Hass die Gleichbehandlung im Sinne des Gesetzes und gleichfalls für sich den Freispruch. In seinen weiteren Ausführungen bezeichnete er sich als von der Deutschen Botschaft verfolgter Jude, die es verhindern möchte, dass er sich vermehre, was im Anschluss ein leichtes Schmunzeln der Anwesenden auslöste.
Im Folgenden einige wörtliche Auszüge des Herrn Jürgen Hass aus dem Gerichtsprotokoll:
“Wenn ein Deutscher in einem muslimischen Staat Ehebruch begeht und die Botschaft das denunziert, so würde sie hier und in der ganzen Welt deutsche Staatsbürger töten lassen.”
“Ich bin politisch verfolgt, und in der Akte der Staatsanwaltschaft wird klar festgestellt, dass ich kein deutsches Gesetz verletzt habe. “
“Ich habe mehr als zwanzig Notare, Anwälte und Standesbeamte befragt und alle haben mir gesagt, ich bin unschuldig.”
“Ich habe die Kinder testamentarisch adoptiert.”
Was hat es mit dem Testament auf sich! Herr Hass bezog sich des öfteren in seinen Ausführungen auf sein Testament zu Gunsten seiner anerkannten Kinder. Ist dem so? Nach bestätigten Aussagen stellt Herr Hass hier auf eine - Waisenrente - für seine Kinder ab. So gab er zu früheren Zeitpunkten öffentlich bekannt, dass ihm pro anerkanntem Kind in Deutschland ein Rentenanspruch von zwei Jahren als erziehender Vater zusteht. Wenn dem so ist, dürfte sich sein monatlicher Rentenbezug zu - Lebzeiten - um ein Vielfaches erhöhen.
In einer 30minütigen Pause, in der Richter Meneleo Insfran Riveros die Beweislage und die vorgebrachten Aussagen nochmals in Ruhe prüfte, fasste er den Entschluss, der Anklage statt zugeben.
Im Falle einer Verurteilung droht Jürgen Hass eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.