Chile verabschiedet Bioethikgesetz
- Artikel vom 15.08.06 -

Chile

Wie der chilenischen Presse zu entnehmen war, hat Chile sich erstmals auf Grundzüge eines Bioethikgesetzes geeinigt. Der Senat verabschiedete eine Regelung, die jede Form des Klonens verbietet. Außerdem beschlossen die Parlamentarier, eine Bioethik-Kommission einzurichten. Zur auch in Europa umstrittenen Stammzellforschung enthält das Gesetz keine Vorschriften.
Auch in der Diskussion um die Zulässigkeit der künstlichen Befruchtung zur Therapie von Kinderlosigkeit fanden die Abgeordneten keine einheitliche Linie. Zwar schließt das Gesetz das Einfrieren von Embryonen aus. Unter welchen Umständen Eizellen außerhalb des Körpers befruchtet werden dürfen, soll aber erst ein zweites Gesetzespaket klären.
Meinungsverschiedenheiten gab es bei der Frage, wann menschliches Leben beginnt und verfassungsrechtlich geschützt werden muss. Für die in der Koalition vertretenen Sozialisten sind Embryonen im Frühstadium kein menschliches Leben. Zusammen mit der rechten Opposition votierte die zweite Regierungspartei, die Christdemokraten, für ein Recht auf Leben von der Empfängnis an. Vertreter der Sozialisten kritisierten, damit werde der Gesellschaft eine religiöse Sichtweise auferlegt.